Fast Facts
Beginn: | Schuljahresbeginn in Sachsen: 05.08.2024 |
Laufzeit: | 2 Jahre |
Abschluss: | Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer |
Gebühren: | keine |
Schulgeld: | schulgeldfrei |
Fördermöglichkeit: | BAföG |
In der Ausbildung lernst du die Grundlagen der Pflege kennen. Dabei entwickelst du ein berufliches Selbstverständnis für den Bereich Pflege. Du setzt dich mit verschiedenen Pflegesituationen auseinander und kannst bei Pflegemaßnahmen assistieren und diese teilweise selbstständig auch umsetzen. Am Ende der Ausbildung kannst du situationsgerecht kommunizieren. Du lernst ebenfalls, wie du in Notfällen richtig handelst. Kurz: Nach der Ausbildung unterstützt du Menschen mit Pflegebedarf in pflegerischen und alltäglichen Angelegenheiten.
Für deine Ausbildung in der Krankenpflegehilfe benötigst du mindestens einen Hauptschulabschluss.
Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung kannst du in stationären Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in der Kurzzeitpflege, in teilstationären Einrichtungen und im ambulanten Pflegedienst arbeiten.
Du solltest einfühlsam sein und Freude am Umgang mit Menschen haben. Dein Interesse für pflegerische, medizinische und soziale Aufgaben sollte in Verbindung stehen mit Akzeptanz, körpernahen Kontakt zu kranken und pflegebedürftigen Menschen zuzulassen. Deine Bereitschaft zur Teamarbeit bei der Planung und Dokumentation von Pflegeleistungen sollte nicht fehlen.
Die Ausbildung besteht aus 1540 Unterrichtsstunden in der Berufsfachschule. Davon sind 880 Stunden fachpraktischer Unterricht. Die berufspraktische Ausbildung umfasst 1440 Stunden und findet bei unseren langjährigen Praxispartnern statt.
Dein Abschluss:
Staatlich geprüfter KrankenpflegehelferDir wird ein Realschulabschluss zuerkannt, wenn deine Abschlussnote 3,0 oder besser beträgt. Nach deinem erfolgreichen Abschluss hast du die Möglichkeit, dich zur staatlich anerkannten Pflegefachfrau/ zum staatlich anerkannten Pflegefachmann oder zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger ausbilden zu lassen.
* im Genehmigungsverfahren